Die wichtigste (kieferorthopädisch-)zahnärztliche Leistung vor einer kieferorthopädischen Behandlung ist die gründliche und ausführliche Befunderhebung. Neben einer ausführlichen Befragung zur Anamnese werden sehr umfangreiche Befunde erhoben, die bausteinartig zusammengeführt zu einer Diagnose (= Art der Zahnfehlstellung) führen und die notwendigen therapeutischen Maßnahmen bestimmen.
Alle Ergebnisse fließen in die Angaben auf dem vertraglich vereinbarten Formular Kieferorthopädischer Behandlungsplan ein, damit die gesetzlichen Krankenkassen gegebenenfalls nach Überprüfung durch einen Gutachter ihre Leistungspflicht zur Kostenübernahme nachkommen können.
Im Rahmen einer eingehenden kieferorthopädischen Beratung und Diagnose sind im wesentlichen folgende Punkte zu beachten:
- Erfassung der notwendigen Patientenangaben
- Erhebung der fachspezifischen Anamnese
- klinische Untersuchung
- Klärung der Behandlungsbedürftigkeit
- Diskussion der therapeutischen Möglichkeiten und der geplanten Geräte
- Erstellung der diagnostischen Unterlagen wie:
- Gipsmodelle (zur Dokumentation, Planung und Therapiebeurteilung)
- Röntgenaufnahmen
- Funktionsuntersuchungen (Kiefergelenkdiagnostik, Kaufunktion etc.)
- Fotoaufnahmen (Gesichtstyp, Lippenprofil)
- weitere Angaben durch den Hauszahnarzt, HNO-Arzt, Logopäden etc.
- Erklärung der Abrechnungs- und Honorarangelegenheiten
Anamnese:
Die kieferorthpädische Befunderhebung als Grundlage einer Beratung bzw. Behandlungsplanung beginnt in der Regel mit der Anamnese und der klinischen Untersuchung. Für die Anamnese wird ein umfangreicher Fragebogen ausgefüllt. In diesem Zusammenhang interessieren besonders Angaben über:
- andernorts stattgefundene kieferorthopädische Beratung
- bereits stattgefundene kieferorthopädischen Behandlungen
- Behandlungswunsch
- Familienanamnese
- Patientenanamnese
- Ernährungsgewohnheiten
- Verlauf des Zahnwechsels, durchgeführte Zahnextraktionen usw.
- Unfälle im Kiefer-Gesichtsbereich
- bestehende Krankheiten und Allergien, Medikamenteneinnahme und vieles mehr.
Vor jeder Behandlung ist ist zu prüfen, ob die Mundhygiene, der Versorgungsgrad der gefüllten Zähne und die Bereitschaft zur Behandlung eine kieferorthopädische Therpie überhaupt möglich erscheinen läßt.
Modellbefund:
Im Rahmen der kieferorthopädischen Diagnostik und Therapie ist die Anfertigung von Abformungen beider Kiefer unverzichtbar. Diese Modelle werden zum Zwecke der Befunderhebung, Dokumentation und Behandlungs- sowie Geräteplanung:
- vor Therapiebeginn
- während der Behandlung (bei Erneuerung des Gerätes, Überprüfung der Therapie, Dokumentation des Behandlungsverlaufes etc.)
- nach Abschluß der aktiven Behandlung bzw. Retention
angefertigt und 3-dimensional vermessen. Kieferorthopädische Modelle sind aus rechtlichen Gründen noch mindestens 3 Jahre nach Behandlungsabschluß aufzubewahren.
Röntgenbefund:
Keine kieferorthopädische Behandlung, auch nicht "kleine kieferorthopädische Maßnahmen", sollten ohne Anfertigung von Röntgenaufnahmen begonnen werden! Ohne Röntgenaufnahmen könnten z.B.:
- Nichtanlagen von Zähnen übersehen werden
- Wurzelresorptionen vor Behandlungsbeginn vorhanden sein
- Knochenabbau unerkannt bleiben, der Zahnbewegungen unmöglich machen würde
- krankhafte Veränderungen im Ober- und Unterkiefer übersehen werden (Tumoren, Zysten, überzählige Zähne etc.)
Als unbedingte Notwendigkeit muß das Anfertigen eines Panoramabildes - eines sogenannten Pantomogrammes - und eines Fernröntgenseitenbildes angesehen werden. Pantomogramme liefern eine hervorragende Information über Zähne und Zahnkeime und die angrenzenden Strukturen.
Das Fernröntgenbild ist Voraussetzung, um eine Wachtumsvorhersage zu treffen, die Zahnstellung beurteilen zu können und das Ausmaß und die Schwere einer Anomalie zu beurteilen.
In speziellen Fällen ist ein zusätzlicher Zahnfilm notwendig, um gewisse Details des Zahnes besser erkennen zu können.
Zusätzliche Informationen über die Symmetrie eines Kiefers kann man aus sogenannten Ober- und Unterkieferaufnahmen (= Aufbißaufnahmen) erhalten.
Eine wesentliche und sehr wichtige Röntgenaufnahmen ist die Darstellung der Handknochen. Auf einer Hand-Röntgenaufnahme läßt sich das Wachstum des Patienten (= sogenannte skelettale Reife) und die zu erwartende Größe ableiten.
In besonderen Fällen einer Kiefergelenkserkranung muß eine zusätzliche Aufnahme angefertigt werden - das sogenannte Magnetresonanztomogramm (= MRT).
Fotobefund:
Insbesbesondere für die Profildiagnostik werden Fotografien des Kopfes eines Patienten angefertigt und metrisch vermessen. Die Fotos werden sowohl als Seitenansicht als auch als Frontalbild hergestellt. Besonders wichtig ist die Anfertigung sogenannter Mundfotos (= intraoral), um die Zahnreihen von allen Seiten und in der Aufsicht beurteilen zu können.
Funktionsanalyse:
Zur Untersuchung des Funktionszustandes des Gebißsystems und zur Befunderhebung von Funktionsstörungen finden in erster Linie die klinische Funktionsanalyse, ergänzend auch eine instrumentelle Funktionsanalyse und ggf. röntgenologische Untersuchungen statt. Sie dient der Abklärung von Knirschen und Pressen (= sogenannten Parafunktionen), von Gelenkgeräuschen und Schmerzen im Kausystem. |

schlechte Mundhygiene |