Handröntgenanalyse

Wesentliche kieferorthopädische Behandlungsschritte, wie die Korrektur der Unterkieferlage oder die Bißhebung sind maßgeblich von Wachstumsaktivität abhängig. Die aktuelle skelettale Wachstumsphase kann durch die Analyse der Handentwicklung  ermittelt werden. Die Handröntgenaufnahme wird auch als "biologische Uhr" betrachtet.

Zur Analyse der skelettalen Reife dient bis etwa zum 9. Lebensjahr der Mineralisationszustand der Handwurzelknochen und danach die Entwicklung der Mittelhandknochen (= Metakarpalknochen) sowie der Fingerknochen (= Phalangen). Die Handröntgenaufnahme in der Kieferorthopädie gehört nicht zur Routinediagnostik. Die Indikation ist streng zu stellen und nur bei entsprechender diagnostischer Fragestellung gerechtfertigt, z.B.:

  • wenn im Rahmen der kieferorthopädischen Therapie Wachstum ausgenutzt werden soll (Bißlagekorrektur, Bißhebung)
  • wenn während oder nach einer kieferorthopädischen Therapie negative wachstumsbedingte Folgen zu befürchten sind (Beurteilung des Restwachstums)
  • wenn einer Abweichung zwischen dem chronologischen und dentalen Alter vorliegt
  • bei Planung einer forcierten Gaumennahterweiterung (Verknöcherung der Sutura palatina bis zum 25. Lebensjahr)
  • bei interdisziplinärer Therapie: kieferorthopädisch-kieferchirurgischen Behandlungsfällen
  • wenn der operative Eingriff zwischen dem 16. und 20. Lebensjahr durchgeführt werden soll.

Für die Auswertung der Handröntgenaufnahme wurde eine Vielzahl von Entwicklungs- und Reifeindikatoren definiert, die regelmäßig und in einer bestimmten Reihenfolge während der Skelettentwicklung bei jedem Individuum auftreten.

Die Auswertung der Handröntgenaufnahme erfolgt nach einem festgelegten Schema. Die Beurteilung wird anhand des Größenverhältnisses von Diaphyse zu Epiphyse vorgenommen und wird bei gleicher Breite mit "=", bei kappenartigem Umfassen der Diaphyse durch die Epiphyse als "cap" und bei vollständiger Verknöcherung als "unit (u)" oder auch "closed (c)" bezeichnet.

Bei einem Neugeborenen sind noch keine Handwurzelknochen nachweisbar, die Anlage erfolgt erst ab dem 3. Lebensmonat. Einschränkend ist zu berücksichtigen, daß auch die Ossifikation des Handskeletts größeren individuellen Schwankungen unterliegt und folglich die Bestimmung des Knochenalters Ungenauigkeiten aufweisen kann.
Als diagnostische  Indikationen  zur Anfertigung einer Handröntgenaufnahme in der Kieferorthopädie wird angesehen:

Vor der kieferorthopädischen Behandlung:

  • Bestimmung des richtigen Behandlungszeitpunktes
  • Aufstellung des Behandlungsplanes
  • Reihenfolge der Therapieschritte
  • Abschätzen des Behandlungszeitraumes
  • Beurteilung der Prognose

Während der kieferorthopädischen Behandlung:

  • Überprüfung der aktuellen Wachstumssituation
  • Ermittlung des günstigsten Behandlungszeitpunktes
  • Überprüfung der Behandlungsschritte
  • Umstellung der Gerätefolge
  • Bestimmung der Retentionszeit

Nach dem 16. Lebensjahr:

  • Verlängerung der Retentionszeit
  • Bestimmung des OP-Zeitpunktes bei ausgeprägten skelettalen Dysgnathien
    (z.B. skelettal offener Biß, Distalbiß, Progenie, Laterognathie)
  • Korrekturoperationen
  • Implantatversorgung

Das Wachstum verläuft in Schüben. Phasen intensiven Längenwachstums und Wachstumspausen wechseln sich ab. Dieses Verhalten läßt sich in einer Grafik verdeutlichen. Die Wachstumsrhythmuskurve verdeutlicht den nichtlinearen Ablauf zwischen den verschiedenen Entwicklungsphasen vom Neugeborenen bis zum Erwachsenen.

Mit der  Skelettalterbestimmung  soll der für die kieferorthopädische Therapie wichtige Zeitraum des maximalen puberalen Wachstumsschubes beim jugendlichen Heranwachsenden bestimmt werden. Die peripuberalen Wachstumsschübe sind geschlechtsabhängig. Die Dauer der Wachstumsprozesse und die Geschwindigkeit sind durch diese geschlechtsabhängigen Variationen bestimmt.

Handröntenaufnahme
Handröntgenbild
schematische Darstellung des Handskeletts
Handskelett schematisch
Wachstumsgipfel: Stadium MP3 cap
Stadium: maximales Wachstums


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