In welchem Alter ?
Kieferorthopädische Behandlungen werden aus entwicklungsphysiologischen Gründen überwiegend in der sogenannten zweiten Phase des Zahnwechsels (etwa 9.-14. Lebensjahr) durchgeführt. In einigen Fällen ist es aber sinnvoll und notwendig, bereits im Säuglingsalter kieferorthopädische Prophylaxe zu betreiben.
Die kieferorthopädische Behandlung im Milchgebiß ist in der Regel bei ausgeprägten Fehlstellungen, die zur Progredienz neigen, indiziert. Hierzu zählen insbesondere: Progenie (vergrößerter Unterkiefer), Kreuzbiß, Zwangsbisse, offene Bisse, Folgen von Gelenkfrakturen, syndromale Erkrankungen (Morbus Down, Pierre-Robin-Sequenz) sowie Patienten mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalten.
Diagnostik ist das "A" und "O"
Jede KFO-Behandlung bedarf einer exakten Planung auf der Grundlagen von Befundunterlagen, die Anamnese, Modellanalyse, Röntgenanalyse, Profilanalyse, Funktionsanalyse u.a. umfassen. In speziellen Fällen müssen Kollegen anderer Fachgebiete hinzugezogen werden, so z.B. Sprachlehrer, HNO-Arzt, Hauszahnarzt oder Kieferchirurg [Info].
Welche Hilfsmittel ?
Die Palette der möglichen Behandlungsgeräte ist breit. Sie reicht von einfachen Hilfsmitteln wie Spatel, Mundvorhofplatte, Lippentrainer, einfachen Platten für Ober- und Unterkiefer bis hin zu kombinierten Geräten für beide Kiefer und schließlich den festsitzenden Geräten und deren Varianten (Headgear, Jasper Jumper, Delaire-Maske u.v.m.).
Neben dem Erkennen der entsprechenden Anomalie und einer exakten Befunderhebung ist die richtige Anwendung der Geräte für den Behandlungserfolg Voraussetzung. Eine sehr gute Mitarbeit seitens des Patienten und Mundhygiene sind unbedingt erforderlich, damit ein Erfolg überhaupt eintritt. Regelmäßige Kontrollen und aktuelle Befunde sichern den geplanten Behandlungsablauf.
Gibt es Grenzen ?
Mit einer losen Zahnspange sind im wesentliche eine Erweiterung der Kiefer (= Dehnung) in der Breite und der Länge möglich. Weiterhin lassen sich kleinere Einzelzahnbewegungen mit einer solchen losen Klammer erreichen oder auch Lücken offenhalten. Zusätzlich dienen herausnehmbare Spangen auch als sogenannte Retentionsmittel, d.h., sie werden zum Abschluß einer Behandlung zur Stabilität der erreichten Zahnstellung für einige Monate eingesetzt. Eine herausnehmbare Zahnspange wird in der Regel ein knappes Jahr getragen, dann sind die Behandlungsaufgaben mit Schrauben oder Federn erreicht bzw. die Einzelkiefer haben sich durch Wachstum oder gezielte Zahnbewegung so verändert, daß die Klammer erneuerte werden muß.
Die Anwendung der festsitzenden Geräte ermöglicht es heute, nahezu jede erdenkliche Zahnfehlstellung zu korrigieren. Prinzipiell gilt, so lange ein Zahn im Munde ist, kann dieser auch bewegt werden, gesunde Zahnfleischverhältnisse vorausgesetzt. Eine solche Behandlung mit einer Multibandapparatur dauert ca. 2 - 3 Jahre. Sie stellt besondere Anforderung an die Mundhygiene des Patienten.
Kassenleistung oder Privat ?
Die vertragszahnärztlichen Leistungen umfassen eine kieferorthopädische Behandlung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Danach hat der Versicherte keinen Anspruch auf Kostenübernahme der Behandlung. Ein solcher Anspruch erwächst nur noch dann, wenn eine kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapie geplant wurde.
Erfolg der Behandlung
Für einen dauerhaften Therapieerfolg und die Stabilität des Behandlungsergebnisses sind eine einwandfreie Mundhygiene des Patienten [InfohZucker], der rechtzeitige Behandlungsbeginn und nach Abschluß der Behandlung Maßnahmen zur Retention notwendig. Der Weg zu einem schönen Gebiß ist manchmal weit, aber ein schönes Lächeln vor dem Spiegel entschädigt später für alle Mühen.
Immer mehr Menschen, vor allem Erwachsene, erheben für sich den Anspruch nach geraden und schönen Zähnen. Neben "beauty & wellness" gehört auch die Zahnstellung und das ganze Gebiß zu einem gesunden, erfolgreichen und attraktiven Menschen.
Ein schönes Lächeln ist der Spiegel der Seele ! |