Die Anfertigung eines Orthopantomogramms (auch PT oder Panoramaschichtaufnahme) gehört bei einer gewissenhaften und umfassenden Diagnostik zum Standard in der Kieferorthopädie. Da kein Röntgenstatus aus Einzelaufnahmen, z.B. Zahnfilmaufnahmen in der Zahnarztpraxis, wie umfangreich er auch ist, die Gesamtsituation des Kauorgans in allen Teilen und Beziehungen zu benachbarten Regionen wiedergeben kann, hat sich die Panoramaaufnahme als Grundlage einer systematischen Befunderhebung durchgesetzt.
Keine kieferorthopädische Behandlung, auch nicht kleinere kieferorthopädische Maßnahmen, sollte ohne Anfertigung von Röntgenaufnahmen begonnen werden. Das Orthopantomogramm ist nicht nur ein wichtiges diagnostisches und für die kieferorthopädische Therapieentscheidung relevantes, sondern auch ein juristisches Dokument.
Die Besonderheiten dieser Panoramatechnik hat PAATERO 1950 aus den Prinzipien der Tomographie entwickelt. In Abwandlung dieser Technik wird die Orthopantomographie durch folgende Merkmale geprägt:
Die Panoramatechnik weist eine Vielzahl von Vorteilen auf:
Neben den Vorteilen dieser Aufnahmetechnik finden sich aber auch Nachteile wie die begrenzte Detailschärfe als Folge der Bewegung um den Patienten, eine systembedingte Vergrößerung und ein anatomisch bedingter Röntgenschatten der Halswirbelsäule.
Allgemeine Hinweise zur Röntgendiagnostik in der Kieferorthopädie:
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