Die Kieferorthopädie ist die Lehre von der Erkennung (Diagnostik), Behandlung (Therapie) und Verhütung (Prophylaxe) von Zahn- und Kieferfehlstellungen. Sie ist ein Spezialgebiet innerhalb der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und erfordert die 3jährige Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie.
Ein Lächeln wie Schauspieler in US-Fernsehserien braucht wirklich niemand. Aber schief stehende oder falsch verzahnte Zähne sind unschön und ungesund. Das Kauen ist bei vielen Zahnfehlstellungen erschwert, ungesunde Eßgewohnheiten sind die Folge. Gerade Zähne sind auch wichtig für die Sprache. Ebenso ist die Mundpflege bei engstehende Zähnen erschwert. Folge: Karies und Zahnausfall drohen. Schließlich ist ein ansehnliches Gebiß in der heutigen Zeit für die soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen wichtig. Aber auch dem Selbstwertgefühl von Erwachsene steht ein gerades und strahlendes Gebiß gut.
Früher waren Zahnfehlstellungen noch Schicksal. Heute kann der Kieferorthopäde fast unglaubliche Fehlstellungen korrigieren, Lebensfreude stiften und das Selbstvertrauen stärken.
Kieferorthopädische Behandlungen werden bei Kinder und Jugendlichen aus Gründen des Kiefer- und Gesichtswachstums überwiegend in der sogenannten zweiten Phase des Zahnwechsels (etwa 9.-14. Lebensjahr) durchgeführt. In einigen Fällen ist es aber sinnvoll und notwendig, bereits im Säuglingsalter kieferorthopädische Prophylaxe zu betreiben.
Die kieferorthopädische Behandlung im Milchgebiß ist in der Regel bei ausgeprägten Fehlstellungen, die zur Progredienz neigen, indiziert. Hierzu zählen insbesondere: Progenie (vergrößerter Unterkiefer), Kreuzbisse, Zwangsbisse, offene Bisse, Folgen von Gelenkfrakturen, syndromale Erkrankungen (Morbus Down, Pierre-Robin-Sequenz) sowie Patienten mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalten.
Bei Erwachsenen ist eine Behandlung prinzipiell unabhängig vom Alter möglich! Generell ist die Indikation für eine Erwachsenenbehandlung identisch mit der der jugendlichen Patienten. Ziel ist das Erreichen und Erhalten eines gesunden Kausystems, mit dem Kauen, Schlucken, Sprechen und Zahnreinigung problemlos möglich sind. Aber gerade bei Erwachsenen spielt oft die Ästhetik eine viel größere Rolle als bei Kindern. Ein Lachen mit schönen und geraden Zähnen ist der Wunsch fast aller Menschen und steht für Erfolg, Schönheit und Jugend. Die Leistungspflicht durch die gesetzlichen Krankenkassen wurden 2003 durch Einführung eines neues Bewertungssystems teilweise deutliche eingeschränkt (Info: KIG-System).
Für die kieferorthopädische Behandlung werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn ein gewisser Behandlungsgrad vorliegt und wenn die Behandlung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beginnt (Info: Kassenleistung). Der Kieferorthopädie stellt einen Heil- und Kostenplan auf und reicht diesen bei der Krankenkasse ein. Werden die geplanten Kosten und die geplante Behandlungsdauer überschritten und ist eine weitere Verlängerung der Therapie erforderlich, erfolgt die weitere Kostenübernahme erst nach Genehmigung eines Verlängerungsantrages.
Bei Behandlungen über das 18. Lebensjahr hinaus erlischt in aller Regel eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse (Info: Privatleistungen), denn per Gesetz wurden 1993 alle fachspezifischen kieferorthopädischen Behandlungen nach dem 18. Lebensjahr zu Privatleistungen (Ausnahme kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapien bzw. zusätzliche Kieferoperationen (Gaumennahterweiterung, Distraktion etc.) notwendig sind (nach §28 SGB V).
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