Wir haben für Sie zu den aufgeführten Sprechzeiten geöffnet. Bitte beachten Sie auch aktuelle Änderungen insbesondere an Brückentagen und in der Ferienzeit. Wir arbeiten nach einem festgelegten Bestellsystem. Längere Wartezeiten kommen aus diesem Grund nur in Ausnahmefällen vor. Sollten Sie zu einem bestimmten Termin verhindert sein, so sagen Sie bitte rechtzeitig diesen Termin ab. So helfen Sie uns, Leerlauf im Sprechzimmer zu vermeiden und geben anderen Patienten die Chance auf einen kurzfristigen Termin.
Montag |
08.00 bis 12.00 Uhr |
13.30 bis 17.00 Uhr |
Dienstag |
08.00 bis 12.00 Uhr |
14.00 bis 17.00 Uhr |
Mittwoch |
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13.00 bis 17.00 Uhr |
Donnerstag |
08.00 bis 12.00 Uhr |
14.00 bis 17.00 Uhr |
Freitag (1) |
08.00 bis 12.00 Uhr |
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(1) im 14tägigen Rhythmus geöffnet
Urlaubs- und Ferienzeiten 2024
Auch wir brauchen mal eine Pause und fahren gern in den Urlaub. Deshalb bleibt an den folgenden Tagen unsere Praxis geschlossen. Bitte haben Sie auch dafür Verständnis, dass wir auch kurz- und mittelfristig aus praxisinternen Gründen die Sprechzeiten jederzeit ändern können. Beachten Sie hierzu auch die aktuellen Hinweise auf dem Anrufbeantworter. Vielen Dank!
Winterferien |
12.02. bis 16.02.24 (1) |
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Osterferien |
02.04. bis 05.04.24 (1) | |
Sommerferien |
22.07. bis 09.08.24 (1) |
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Herbstferien |
21.10. bis 25.10.24 (1) |
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Weihnachtsferien |
23.12. bis 06.01.25 |
(1) Vertretung Praxis Fr. Dr. Schneider Tel. 0381-4902009 (Lohgerberstr. 7, 18055 Rostock)
Bitte beachten Sie: Termine nur nach telefonischer Absprache & Voranmeldung
Die Zahnärzte Mecklenburg-Vorpommerns bieten in den sprechstundenfreien Zeiten einen zahnärztlichen Notfalldienst an. Dieser Notfalldienst wird über die Kreisstellen der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern organisiert. Während dieser Sprechzeiten ist die notfalldienstleistende Zahnarztpraxis besetzt. Außerhalb dieser Sprechzeiten ist der diensthabende Zahnarzt unter den angegebenen Telefonnummern erreichbar.
Bitte beachten Sie, dass zu den Notfällen im engeren Sinne Unfallverletzungen im Zahn-, Mund- und Kiefersystem, Schmerzzustände, Nachblutungen nach zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen und die vom Zahnsystem ausgehenden fieberhaften, eitrigen Entzündungen gehören.
Defekte Zahnspangen und/oder der Verlust eines Brackets stellen in der Regel keine Indikation für eine Inanspruche des zahnärztlichen Notdienstes dar. Hier orientieren Sie sich bitte an den Hinweisen für defekte Zahnspangen auf unserer Webseite.
Warten Sie nicht und rufen Sie uns an : (0381) 375 07 22 |